


















| Die Erdbestattung Bei
einer Erdbestattung wird der Leichnam eines Verstorbenen in einem Grab
in der Erde beigesetzt. In Deutschland ist dazu die Verwendung eines
Sarges vorgeschrieben, der bestimmten Anforderungen unterliegt. Die
Bestattung darf des weiteren nur auf einer dafür zugelassenen
Begräbnisstätte – einem Friedhof – erfolgen.
Es
existieren auch weitere Bedingungen, die bei einer Erdbestattung
erfüllt werden müssen. So zum Beispiel muss ein Erdgrab eine gewisse
Tiefe aufweisen und eine bestimmte Ruhefrist für das Grab muss –
abhängig von der Bodenbeschaffenheit – eingehalten werden.
Ein
Verstorbener kann frühestens 48 Stunden nach Eintreten des Todes
bestattet werden und die Beisetzung muss innerhalb einer Frist von 8
Tagen (in Sachsen) nach Eintreten des Todes erfolgen.
Je
nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen über die
Durchführung einer Bestattung und die Bestattungszeiten. Diese können
den Bestattungsgesetzen und Verordnungen der Länder entnommen werden.
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