


















| Die Feuerbestattung
Die
Einäscherung eines Leichnams bedarf einer Willenserklärung zu Lebzeiten
oder einer Erklärung seiner Angehörigen. Eingeäschert wird der
Verstorbene in einem Krematorium, die Asche wird in eine Aschenkapsel
gefüllt. Vor der Einäscherung im Krematorium wird der Leichnam
angekleidet und in einen Sarg eingebettet, welcher dann zusammen mit
dem Leichnam verbrannt wird. Es ist daher notwendig vor der
Einäscherung einen Sarg für den Verstorbenen auszuwählen. Entsprechende
Kleidungsstücke, sog. Talare, bietet das Bestattungsunternehmen an oder
es können persönliche Kleidungsstücke des Verstorbenen verwendet werden.Damit
keine Zweifel an der Identität des Toten aufkommen, wird vor der
Kremierung eine zweite amtsärztliche Leichenschau durch einen
Pathologen oder Rechtsmediziner durchgeführt.Um
Verwechslungen auszuschließen ist jeder zur Einäscherung freigegebene
Verstorbene mit seinen persönlichen Daten versehen. Anschließend wird
die Asche in die Aschekapsel gefüllt. Zur Identifikation wird ein nicht
vergänglicher Stein mit der Einäscherungsnummer beigelegt. Der Deckel
der Aschekapsel erhält eine Prägung mit dem Namen des Krematoriums,
Namen, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen sowie die
Identifizierungsnummer.Die Aschekapsel kann entweder mit oder ohne Überurne in die Erde beigesetzt werden.
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