Sozialbestattung - Sozialamt
Der Begriff „Sozialbestattung“ bezieht sich auf eine Bestattung von Verstorbenen, für die Hinterbliebene oder vertraglich verpflichtete Dritte (zum Beispiel testamentarisch eingesetzte Erben, Verpflichtung aus einer Sterbeversicherung) für die Kosten der Bestattung weder aus dem Erbe noch auf Grund eigener finanziellen Mittel (Einkommen und Vermögen) selbst aufkommen können. In diesen Fällen kann das Sozialamt gemäß § 74 SGB XII bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag die erforderlichen Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung ganz oder teilweise übernehmen.
Eine Kostenübernahme für anonyme Bestattungen und für Totesfälle, bei denen keine Angehörigen ermittelt werden können, fällt nicht unter die Regelung des § 74 SGB XII. Dafür ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden (Abteilung Sicherheitsangelegenheiten) zuständig.
Sozialleistungen Nord / Besondere Personengruppen (SG)
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Rente und Hinterbliebenenrente - Sozialamt
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Für die Stadt Dresden
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01309 Dresden
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Erbschein beantragen - Amtsgericht Dresden, Nachlassabteilung
Für die Beantragung eines Erbscheins ist das Amtgericht des letzten Wohnsitzes zuständig. Für Verstorbene mit einem Wohnsitz in Dresden ist also das Amtgericht Dresden, Nachlassabteilung zuständig.
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